Schenken statt Vererben

Was ist eine Schenkung, Schenkung Definition

Bei der Schenkung handelt es sich um einen Vertrag (Schenkungsvertrag) zwischen dem Schenker und Beschenkten. Beide einigen sich darüber, dass die Schenkung unentgeltlich erfolgt.

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Schenkung durch vorweggenommene Erbfolge

Die Vermögensübertragung auf die nächste Generation muss nicht zwingend im Wege der Erbfolge (von Todes wegen) stattfinden. Häufig verschenkt der Erblasser sein Vermögen bereits zu Lebzeiten.

Dem Erblasser steht es frei, jede beliebige Person zu beschenken. Geht die Schenkung an den künftigen Erben, spricht man von der vorweggenommenen Erbfolge.

Vorteile Schenkung durch vorweggenommene Erbfolge

Die Schenkung durch vorweggenommene Erbfolge hat gegenüber der Vererbung den Vorteil, dass der künftige Erblasser auf die Vermögensübertragung Einfluss nehmen kann. Er hat die Möglichkeit auf aktuelle Lebensumstände entsprechend zu reagieren.

Eine Schenkung durch vorweggenommene Erbfolge dient in der Regel folgenden Zwecken:

  • Erhalt von Familienvermögen
    Durch das lebzeitige Verschenken verhindert der künftige Erblasser, dass bei späteren Erbauseinandersetzungen das Vermögen zersplittert wird. Besonders bei der Übertragung von Immobilien und Unternehmen wird die Schenkung bevorzugt.
  • Eigene Altersvorsorge
    Der künftige Erblasser sichert seine Altersvorsorgen ab, indem er die Schenkung unter eine Bedingungen stellt, z.B. die Verpflichtung zur eigenen Pflege bis zum Lebensende.
  • Versorgung von Angehörigen
    Der künftige Erblasser hat die Möglichkeit, seine Angehörigen mit einer Schenkung zu einem Zeitpunkt finanziell zu unterstützen, zu dem sie die Unterstützung tatsächlich benötigen, z.B. bei der Unternehmensgründung.

Pflichtteilsentziehung, Erbschaftssteuer Reduzierung

Weitere Vorteile der Schenkung gegenüber der Vererbung ist die (teilweise) Pflichtteilsentziehung sowie die Reduzierung der Erbschaftssteuer:

Eine Schenkung zu Lebzeiten schmälert den Nachlass und gleichzeitig auch den Pflichtteil. Außerdem minimiert eine Schenkung auch die erbschaftssteuerliche Belastung der Erben nach dem Erbfall. Die Schenkung selbst ist unter Ausnutzung der Schenkungssteuerfreibeträge steuerfrei. Die Schenkungssteuerfreibeträge dürfen alle 10 Jahre erneut in Anspruch genommen werden.

Expertenrat

Soll die Schenkung erbschaftssteuerliche Vorteile bringen, muss sie auch tatsächlich vollzogen sein. Es darf sich nicht um eine „Schein“ – Schenkung handeln.

Nachteil Schenkung

Der Nachteil einer Schenkung ist, dass der Schenker das Eigentum an der verschenkten Sache verliert. Zur eigenen Absicherung sowie der seines Ehegatten, muss sich der Schenker bestimmte Rechte vorbehalten, wie z.B. das Nießbrauchsrecht und das Wohnrecht.

Die Rückforderung oder der Widerruf einer Schenkung ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Deshalb sollte sich der Schenker vertragliche Rückforderungsrechte vorbehalten.

Außerdem ist das Beschenken künftiger Erben meist mit erbrechtliche Folgen (Pflichtteilsergänzungsansprüche) verbunden. So müssen Schenkungen nach dem Tod des Erblassers unter Umständen auf den Erbteil oder Pflichtteil angerechnet oder gar herausgegeben werden.

Hinweise und Empfehlungen

  • Erhalten Sie Familienvermögen, Immobilienbesitz und Unternehmen und sichern Sie Ihre eigene Versorgung durch lebzeitige Schenkung.

Wir beraten Sie gerne persönlich

Haben Sie Fragen zum Thema Schenkung und Erbrecht, insbesondere zu den Vorteilen und Nachteilen einer Schenkung, wenden Sie sich an:

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