Schenkung Rückforderung

Schenkung | Widerruf | Anfechtung | Schenkungsverbot

Ändert der Schenker seine Meinung und möchte er die Schenkung rückgängig machen, gewährt ihm das Gesetz folgende Rückforderungsmöglichkeiten:

Schenkung Rückforderung

Das Geschenk darf im Falle der Verarmung des Schenkers zurückgefordert werden. Der Schenker ist verarmt, wenn er nach dem Vollzug der Schenkung nicht mehr in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten oder seine gesetzlichen Unterhaltspflichten zu erfüllen. Gründe dafür sind häufig, dass der Schenker aufgrund Alters, Unfalls oder Krankheit pflegebedürftig wird, und sein eigenes Einkommen und Vermögen zur Deckung der Pflegekosten nicht ausreicht.

Muss der Schenker aufgrund seiner Bedürftigkeit durch Sozialhilfeträger unterstützt werden, darf dieser den Rückforderungsanspruch auf sich überleiten und die Herausgabe der Schenkung verlangen.

Fordert der Schenker das Geschenk zurück, darf der Beschenkte die Herausgabe verweigern, wenn das Geschenk beim Beschenkten nicht mehr vorhanden ist (Einrede der Entreicherung).

Das Rückforderungsrecht besteht nicht, wenn seit der Geschenkübergabe 10 Jahre vergangen sind. Auch müssen Anstands- oder Pflichtschenkungen nicht herausgegeben werden.

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Schenkung Rückforderung durch Widerruf

Der Schenker hat auch ein gesetzliches Widerrufsrecht bei grobem Undank des Beschenkten. Dies ist der Fall, wenn eine schwere Verfehlung des Beschenkten gegenüber dem Schenker oder dessen nahen Angehörigen vorliegt. Nahe Angehören sind nicht nur Verwandte, sondern auch der Lebensgefährte oder andere Personen, die dem Schenker nahestehen.

Eine schwere Verfehlung liegt beispielsweise bei Bedrohung des Lebens, körperlicher Misshandlung, grundloser Strafanzeige, grundloser Entmündungsantrag und schwere Verfehlungen in der Ehe vor.

Der Widerruf ist innerhalb eines Jahres ab Kenntnis der Verfehlung gegenüber dem Beschenkten zu erklären. Zum Widerruf berechtigt ist ausschließlich der Schenker selbst.

Nach erfolgreichem Widerruf erfolgt die Rückforderung der Schenkung.

Expertenrat

Der Widerruf kann mündlich erklärt werden. Es empfiehlt sich aber aus Beweisgründen, eine schriftliche Widerrufserklärung abzugeben.

Die Schenkung darf nicht mehr widerrufen werden, wenn der Schenker den groben Undank verziehen hat.

Schenkung Rückforderung durch Anfechtung

Die Gläubiger des Schenkers haben das Recht, im Falle seiner Privatinsolvenz, alle Schenkungen die innerhalb von vier Jahren vor der Insolvenz getätigt wurden, anzufechten.

Nach erfolgreicher Anfechtung muss das Geschenk wieder herausgegeben werden.

Wollten Schenker und Beschenkter die Gläubiger mit der Schenkung benachteiligen, dürfen die Gläubiger auch eine bis zu zehn Jahre zurückliegende Schenkung anfechten.

Schenkung Widerruf bei Verstoß gegen ein Schenkungsverbot

Verboten sind beeinträchtigende Schenkungen sowie Schenkungen durch gesetzliche Vertreter. Eine Ausnahme stellen Schenkungen dar, die eine sittliche Pflicht erfüllen. Gesetzliche Vertreter sind z.B. Eltern von minderjährigen Kindern, Vormünder sowie rechtliche Betreuer.

Hinweise und Empfehlungen

  • Geben Sie die Widerrufserklärung einer Schenkung schriftlich ab.

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